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   SG Ulm, 22.03.2013 - S 10 U 3614/12   

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SG Ulm, 22.03.2013 - S 10 U 3614/12 (https://dejure.org/2013,30060)
SG Ulm, Entscheidung vom 22.03.2013 - S 10 U 3614/12 (https://dejure.org/2013,30060)
SG Ulm, Entscheidung vom 22. März 2013 - S 10 U 3614/12 (https://dejure.org/2013,30060)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 6 U 1529/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - missbräuchliche

    Hiergegen hat der Kläger am 15.11.2012 Klage beim SG erhoben (S 10 U 3614/12) und zur Begründung geltend gemacht, da der Asbest mehrfrontenartig wirke, also in mehreren Fronten auftrete, könne hier ein Pleuramesotheliom aufgrund des Pleuraergusses von über 2 Litern nicht ausgeschlossen werden.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Verwaltungsakten der Beklagten (3 Bände) sowie die Gerichtsakten des SG (S 10 U 1035/11 und S 10 U 3614/12) sowie des LSG (L 8 U 4323/11 und L 6 U 1529/13) verwiesen.

    Nachdem erstinstanzlich im Verfahren S 10 U 1035/11, sodann im Berufungsverfahren L 8 U 4323/11 und erneut im sozialgerichtlichen Verfahren S 10 U 3614/12 wiederholt im Einzelnen dargelegt worden ist, dass nicht der Verdacht, sondern die Diagnose eines Mesotheliom neben weiteren Voraussetzungen anspruchsbegründende Voraussetzung für die Anerkennung einer BK Nr. 4105 ist, und die vom Kläger selbst vorgelegten medizinischen Auskünfte der ihn behandelnden Lungenfachärztin gerade nicht das Vorliegen eines Mesotheliom bestätigen, ist die gänzlich aussichtslose Fortführung der Berufung missbräuchlich.

  • SG Duisburg, 28.03.2023 - S 49 U 26/22
    Nachdem erstinstanzlich im Verfahren S 10 U 1035/11, sodann im Berufungsverfahren L 8 U 4323/11 und erneut im sozialgerichtlichen Verfahren S 10 U 3614/12 wiederholt im Einzelnen dargelegt worden ist, dass nicht der Verdacht, sondern die Diagnose eines Mesotheliom neben weiteren Voraussetzungen anspruchsbegründende Voraussetzung für die Anerkennung einer BK Nr. 4105 ist, und die vom Kläger selbst vorgelegten medizinischen Auskünfte der ihn behandelnden Lungenfachärztin gerade nicht das Vorliegen eines Mesotheliom bestätigen, ist die gänzlich aussichtslose Fortführung der Berufung missbräuchlich.".
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2013 - L 6 U 1418/13
    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren wurde die beim SG erhobene Klage durch Gerichtsbescheid vom 22.03.2013 abgewiesen (S 10 U 3614/12).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Verwaltungsakten der Beklagten (3 Bände) sowie die erst- und zweitinstanzlichen Gerichtsakten und die zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Gerichtsakten des SG (S 10 U 1035/11 und S 10 U 3614/12) sowie des LSG (L 8 U 4323/11 und L 6 U 1529/13) verwiesen.

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